Unsere Mitgliedsbeiträge

Wir heißen Sie herzlich im DAV Hanau willkommen. Abhängig von Alter und Familienzugehörigkeit ändert sich Ihr Mitgliedsbeitrag wie unten aufgeführt. Sprechen Sie uns bei Fragen dazu gerne an.

Kategorie Jahresbeitrag
A-Mitglied
Mitglieder mit Vollbeitrag (ab dem vollendeten 25. Lebensjahr)
€66,- *
B-Mitglied (auf Antrag/Nachweis)
  • Ehe-/Lebenspartner des A-Mitglied der selben Sektion, gemeinsames Konto für SEPA-Lastschrift und identischer Anschrift
  • aktives Mitglied der Bergwacht
  • Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben
€33,-
Familienbeitrag
Beide Eltern sind Mitglieder der selben Sektion, gemeinsames Konto für SEPA-Lastschrift und identische Anschrift aller Familienmitglieder. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind im Familienverbund beitragsfrei.
€99,- *
C-Mitglied
Mitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior oder Kind/Jugendlicher einer anderen Sektion des DAV, ÖAV oder Alpenverein Südtirols angehören. Eine Kopie des Mitgliedsausweises ist beizufügen.
€33,-
Kinder/Jugendliche
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
€25,-
Junior
ab dem vollendeten 18. bis zum 25. Lebensjahr
€33,- *
Schwerbehinderte
Gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mindestens 50%. Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind beitragsfrei.
€33,-
* Aufnahmegebühr
(nur A, Junior und Familie)
einmalig €25,-

Bei einem Eintritt ab dem 01.09. eines Jahres reduziert sich der Mitgliedsbeitrag für das restliche Jahr um 50%. Die Aufnahmegebühr entfällt ebenfalls.

Für die Einordnung in die Beitragskategorien ist jeweils das Alter zu Beginn des Kalenderjahres (am 01. Januar) maßgebend. Die Umstufung in eine neue Kategorie erfolgt jeweils in dem seinem Geburtstag folgenden Jahr.

Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend u.g. Frist gekündigt wird.

Satzungsgemäß ist eine Kündigung der Mitgliedschaft schriftlich per 30.09. eines Jahres zum Jahresende möglich.

Satzung (257.19KB, pdf)